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AG Mainz, 30.01.1989 - 30 F 58/88 |
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Verfahrensgang
- AG Mainz, 30.01.1989 - 30 F 58/88
- OLG Koblenz, 19.12.1989 - 11 UF 321/89
Wird zitiert von ...
- OLG Koblenz, 19.12.1989 - 11 UF 321/89
Frage der Angemessenheit der Erwerbstätigkeit einer 50jährigen Ehefrau
Insoweit wird auf die zu den Akten gereichten Lohnbescheinigungen für die Zeit von Januar bis einschließlich Oktober 1989 (Anlage), darüber hinaus auf den Anstellungsvertrag vom 12. Februar 1987 (Bl. 52 ff. - 30 F 58/88 - UE - AG Mainz), ferner auf das Schreiben der Firma W. vom 7. November 1989 (Bl. 206 d.A.) verwiesen.Ende 1988 hat das Amtsgericht - Familiengericht - Mainz, nachdem das gemeinsame Hausgrundstück verkauft worden und die Antragstellerin im Oktober 1988 aus der ehelichen Wohnung ausgezogen war, dem Antragsteller im Verfahren - 30 F 58/88 - EA II im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, einen Trennungsunterhalt in Höhe von monatlich 2.667,16 DM, später einen solchen in Höhe von 2.540,-- DM zu zahlen (Beschluss vom 30. Januar 1989).